Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 3 Ca 109/26 | Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Streitwert: 6.000,00 € 4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist. |
| 3 Ca 492/26 | Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.750 € brutto und einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 49,00 € netto nebst Zinsen i.H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.08.2025 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Widerklage wird abgewiesen. 4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 65 % und die Beklagte trägt 35 %. 5. Streitwert: 12.160,00 €. 6. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gerichts wegen zulässig ist. |
| 3 Ga 10/26 | Urteil 1. Die Anträge werden zurückgewiesen. 2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Streitwert: 8.000,00 € 4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist. |
