Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während folgender Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15 Uhr
Freitag von 08:30 bis 14 Uhr
Die Erreichbarkeit ist in jedem Fall für die Dauer der Sitzungszeiten gegeben.
Die Rechtsantragsstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 9 bis 12 und von 14 bis 15 Uhr.
Das Arbeitsgericht ist in folgenden Zeiten zugänglich:
Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 16 Uhr
Freitag von 07:30 bis 14 Uhr