Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während folgender Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15 Uhr

Freitag von 08:30 bis 14 Uhr

 

Die Erreichbarkeit ist in jedem Fall für die Dauer der Sitzungszeiten gegeben.

 

Die Rechtsantragsstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr

Donnerstag von 9 bis 12 und von 14 bis 15 Uhr.

 

Das Arbeitsgericht ist in folgenden Zeiten zugänglich:

Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 16 Uhr

Freitag von 07:30 bis 14 Uhr