Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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1 Ca 1599/23 | 1. Es wird festgestellt, dass der seitens der Beklagten erteilte Widerruf der Nebentätigkeitsgenehmigung vom 28.03.2023 unwirksam ist. 2. Es wird festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, einen Hausmeisterservice in Nebentätigkeit außerhalb der für ihn bei der Beklagten maßgeblichen Arbeitszeit zu betreiben. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Der Streitwert wird auf 3.300,00 € festgesetzt. |
1 Ca 2084/23 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird auf 11.628,00 € festgesetzt. |
1 Ca 2239/23 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird auf 3.510,00 € festgesetzt. |